Qualitätssicherung im Klinikum
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.07.2018 die neue Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen, welche am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Diese Richtlinie dient dazu:
- die Verfahren zur Messung der Versorgungsqualität durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten bei den Leistungserbringern/-innen zu verbessern und zu vereinfachen.
- die erfassten Leistungen und die Einzelheiten des jeweiligen Qualitätssicherungsverfahrens thematisch zu regeln.
Ziele der Richtlinie sind
- die Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und zu fördern
- die Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität zu verbessern
- Patientensicherheit und Patientenorientierung zu stärken
- Erkenntnisse über Qualitätsverbesserungspotenziale zu gewinnen
- das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zu unterstützen
- Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen verständlichen Form zu veröffentlichen und damit die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu stärken
Patienteninformationen zur Datenerhebung
- Ambulant erworbene Pneumonie
- Dekubitusprophylaxe
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gynäkologische Operationen
- Hüftgelenkversorgung
- Karotis-Revaskularisation
- Knieendoprothesenversorgung
- Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen
- Mammachirurgie
- Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
- Perinatalmedizin
- Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
- Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
- Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
Weitere Informationen sowie Dateien in einfacher Sprache finden Sie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesauschusses.