Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Implantateregister

In Deutschland müssen Operationen mit Implantaten an das Implantateregister gemeldet werden. Es ist dabei genau geregelt, welche Daten in das Register eingetragen werden. Jedes Krankenhaus, das solche Operationen durchführt, muss dies tun. Dabei ist es egal, ob Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt werden. Grundlage ist dafür das Implantateregister-Gesetz. (IRegG - Gesetz zum Implantateregister Deutschland (gesetze-im-internet.de).

Sie haben Fragen? Oder Sie hätten gerne mehr Informationen? Anbei finden Sie eine ausführliche schriftliche Information zum Implantateregister.

Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin können Sie darüber informieren.

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Implantateregister

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