Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Vorsorgevollmacht
Was regelt eine Vollmacht?
Je nach Wunsch alle oder nur einzelne dieser 4 Teilbereiche:
- Gesundheitssorge (welche Behandlungen dürfen umgesetzt werden, welche nicht?)
- Aufenthaltsbestimmung (etwa "In welcher Einrichtung wird die Reha absolviert?")
- Behördengänge
- Finanzielle Angelegenheiten (Bankgeschäfte)
Wer kann bevollmächtigt werden?
Eine volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Vertrauensperson (mein:e Partner:in, Freund:in, Kind o.ä.)
Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?
Wenn ich nicht in der Lage bin, persönliche Angelegenheiten selbst zu regeln.
Was darf die bevollmächtige Person?
Sie darf rechtsverbindlich Interessen in meinem Sinne vertreten und damit an meiner Stelle Entscheidungen treffen (z.B. zur Einwilligung in Behandlungsmaßnahmen).
Kann dies nicht automatisch der/ die Lebenspartner:in tun?
Nein, dazu gibt es leider keine gesetzliche Grundlage.
Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
So lange, bis ich sie widerrufe - entweder schriftlich oder mündlich.
Meine Vorteile in medizinischen Grenzsituationen
- Rechtlich abgesicherte Möglichkeit, in Grenzsituationen eine gesetzliche Betreuung zu verhindern
- Sicherheit, dass Entscheidungen aufgrund meiner Vorstellungen/ Willensbekundungen umgesetzt werden
- Vertrauensperson darf Ärzt:innen von Schweigepflicht entbinden und ist gegenüber den Behandelnden auskunftsberechtigt
Lass nicht Fremde über dein Leben bestimmen und erstelle jetzt eine Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht zum Download
Hier kannst du eine Vorsorgevollmacht auf verschiedenen Sprachen herunterladen und ausfüllen. Diese kann bei Hausärzt:innen, Verwandten, im Freundeskreis, etc. aufbewahrt werden - wichtig ist nur, dass jemand im Fall der Fälle weiß, ob eine Vollmacht existiert und wo diese zu finden ist.