MPE-Dienstleistungen
Das neue Strahlenschutzrecht erfordert die Mitarbeit eines Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik bei Untersuchungen, die mit erheblicher Exposition verbunden sein können. Davon betroffen sind bspw. die Computertomografie und Interventionen unter Durchleuchtung.
Seit dem 31.12.2018 muss für die Genehmigung eines Neugerätes ein mitwirkender Medizinphysik-Experte benannt werden. Für bestehende Geräte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022, innerhalb der ein Medizinphysik-Experte benannt werden muss.
Wir unterstützen Kliniken und Praxen in der Region bei der Umsetzung des Strahlenschutzes und übernehmen beratende Tätigkeiten sowie Betreuung vor Ort.