Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Gutachterliche Tätigkeiten

  • Im Falle von Blindengeldgutachten tritt die Klinik nur im Falle eines erforderlichen Obergutachtens auf, Auftrag hierzu kann nur durch den Landschaftsverband erteilt werden.

  • In allen anderen Fällen, wie beispielsweise Führerscheingutachten, Anomaloskopgutachten etc. kann eine Terminvergabe über die Augenambulanz, Tel. 953 21406 (Mo bis Fr, 8 bis 14.30 Uhr) erfolgen.

  • Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten, die hierbei anfallen, nicht von den Krankenkassen getragen werden können, sondern dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt werden müssen.

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