Gutachterliche Tätigkeiten
Im Falle von Blindengeldgutachten tritt die Klinik nur im Falle eines erforderlichen Obergutachtens auf, Auftrag hierzu kann nur durch den Landschaftsverband erteilt werden.
In allen anderen Fällen, wie beispielsweise Führerscheingutachten, Anomaloskopgutachten etc. kann eine Terminvergabe über die Augenambulanz, Tel. 953 21406 (Mo bis Fr, 8 bis 14.30 Uhr) erfolgen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten, die hierbei anfallen, nicht von den Krankenkassen getragen werden können, sondern dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt werden müssen.