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Ohrmuschelfehlstellungen, abstehende Ohren

Neben den seltenen, ausgeprägten Fehlbildungen der Ohrmuschel, bei denen Teile oder sogar die ganze Ohrmuschel nicht angelegt sein können, kann auch ein auffällig abstehendes Ohr als störend empfunden werden. Das Abstehen der Ohrmuschel kommt durch eine zu schwach ausgebildete Faltung oder einen Knorpelüberschuss zustande. 

Gründe für eine Korrektur

Stört das Abstehen eines oder beider Ohren erheblich, wird häufig durch die betroffenen Patient*innen eine Korrektur gewünscht. Bei Kindern können Reaktionen des sozialen Umfeldes mit „Hänseleien“ dazu führen, dass sie durch die Ohrmuschelform zunehmend beeinträchtigt sind. Eine Ohranlegeplastik kann noch vor der Einschulung und somit vor Eintritt in eine neue Sozialsituation sinnvoll sein. Nach Ausschluss von weiteren Fehlbildungen am Ohr, z.B. im Gehörgang oder am Trommelfell, und einer Überprüfung der Hörsituation kann eine operative Korrektur geplant werden. Ob die Kosten für einen solchen Eingriff von der Krankenkasse übernommen werden, muss zuvor geklärt werden.

Operation

Der Eingriff wird bei Kindern in Vollnarkose und bei Jugendlichen und Erwachsenen in örtlicher Betäubung in der Regel ambulant durchgeführt. Die operative Technik erfolgt über einen Schnitt hinter dem Ohr, so dass der Knorpel teilweise ausgedünnt, teilweise reduziert und mit Fäden in die entsprechende Form gebracht werden kann. Ziel ist die Herstellung einer natürlich wirkenden, knickfreien und auch nicht zu stark anliegenden Ohrmuschel.

Nach dem Eingriff

Zum Ende der Operation wird ein Wickelverband angelegt, der für ca. eine Woche getragen wird. In dieser Zeit findet ein- oder zweimal ein Nachuntersuchungstermin in unserer HNO-Ambulanz statt. Nach 10 Tagen können die Fäden hinter dem Ohr gezogen werden. Bei Kindern wird die Haut meist mit selbstauflösenden Fäden verschlossen, so dass ihnen eine Entfernung erspart bleibt. Anschließend ist es für wenige Wochen sinnvoll zum Schutz der Ohren, insbesondere bei Kindern, ein weiches Woll- oder Frotteestirnband zu tragen. Bis zur Abheilung wird der Lokalbefund zu vereinbarten Terminen in unserer Ambulanz wiederholt kontrolliert, auch der bzw. die behandelnde HNO-Facharzt bzw. -ärztin sollte zwischenzeitlich Kontrollen durchführen. Eine endgültige Abheilung mit einem dann erst abschließenden kosmetischen Ergebnis ist erst nach einigen Wochen zu erwarten.

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