Gehörgangsverengung
Gehörgangsverengungen durch überschießende Knochenbildung sind häufig Zufallsbefunde ohne Krankheitswert, die bei der Untersuchung des Gehörgangs in der HNO-Praxis auffallen. In ausgeprägteren Fällen kann der Gehörgang dadurch jedoch so ungünstig verengt sein, dass es zu wiederkehrenden oder bleibenden Entzündungen kommt. Auch Verletzungen des Gehörgangs oder eine vorherige Ohr-Operation können zu einer narbigen Verengung des Gehörgangs führen. In schweren Fällen kann der Gehörgang dabei komplett narbig verschlossen sein, was sich dann auch durch eine Hörminderung bemerkbar macht. Auch eine Knocheneiterung (Cholesteatom), das heißt ein entzündungsbedingter Knochenabbau, kann nach Verletzungen im Gehörgang als schmerzhafte Kuhle mit vermehrter Krustenbildung entstehen.
Gründe für eine Operation
Bei Verdacht auf eine Knocheneiterung im Gehörgang, bei massiver Verengung oder sogar Verschluss des Gehörgangs, ebenso bei wiederkehrenden Entzündungen aufgrund einer Gehörgangsverengung wird eine Operation zur Gehörgangserweiterung empfohlen.
Operation
Die operative Behandlung erfolgt in mikrochirurgischer Technik unter dem Operations-Mikroskop. Meist genügt ein Schnitt vor dem Ohr oder im Gehörgang, um einen ausreichenden Zugang zum Gehörgang zu schaffen. Nach Abschieben der noch gesunden Gehörgangshaut bzw. Entfernen erkrankter Haut, wird mit einem Bohrer der Knochen des Gehörgangs zurückgesetzt und damit eine Erweiterung geschaffen. Die zuvor abgeschobene Haut oder zuvor entnommene, körpereigene Muskelhaut werden auf den knöchernen Defekt des Gehörgangs gelegt. Am Ende der Operation wird der Gehörgang zur Förderung der Heilung mit einem inneren Verband aus kleinen Folien und feuchten Schwämmchen ausgekleidet (Tamponade). Die Ohrmuschel wird von außen zusätzlich mit einem Wickelverband, später mit einer Ohrklappe geschützt. Die Operationen werden während eines stationären Aufenthaltes von wenigen Tagen in Vollnarkose oder auch örtlicher Betäubung durchgeführt.
Nach dem Eingriff
In der Nachbehandlung können bereits nach ca. 1 Woche die Nähte am Ohr entfernt werden. Die Gehörgangstamponade wird meist nach 2-3 Wochen entfernt, in Abhängigkeit davon wie ausgedehnt operiert wurde. Dies erfolgt dann in unserer Ambulanz. Bis zur Abheilung sollte der Lokalbefund durch den behandelnden HNO-Facharzt bzw. durch die behandelte HNO-Fachärztin kontrolliert werden.