Neubildungen der Ohrmuschel
Gründe für eine Operation
Wie auch an anderen Teilen des Körpers kann es z.B. durch langjährige Sonneneinstrahlung, chronische Reizzustände oder auch durch eine Veranlagung bei hellem Hauttyp zu Veränderungen an der Haut der Ohrmuschel kommen. Mit fortschreitendem Lebensalter können daraus bösartige Neubildungen entstehen, welche sich anfänglich durch ein nicht abheilendes, nässendes, möglichweise nur kleines Geschwür oder eine Kruste bemerkbar machen. Eine nicht heilende Wunde an der Ohrmuschel sollte daher in jedem Fall abgeklärt werden.
Operation
Zunächst ist durch eine Probenentnahme oder bei kleinen Befunden durch eine Entfernung des betroffenen Areals zu klären, um welche Veränderung es sich handelt. Dies kann häufig ambulant in örtlicher Betäubung erfolgen.
Sollte es sich um eine bösartige Veränderung handeln, muss in einem zweiten Schritt in der Regel eine komplette operative Entfernung erfolgen. Je nach Größe oder bei zusätzlichen krankheitsbedingten Veränderungen in der Umgebung der Ohrmuschel kann eventuell ein Eingriff in Vollnarkose während eines stationären Klinikaufenthaltes sinnvoll sein.
Bei kleinen Neubildungen am Ohr kann der Defekt meist sofort verschlossen werden. Ist jedoch nicht sicher, ob es sich um eine bösartige Neubildung handelt oder ob der Bereich komplett entfernt werden konnte, wird vorübergehend ein Wundverband aufgelegt, bis das entnommene Gewebe feingeweblich untersucht worden ist.
Nach dem Eingriff
Durch schnelle feingewebliche Untersuchungen hier im Klinikum können wir nach der Entfernung der Hautveränderung sicherstellen, dass diese auch im Gesunden entfernt wurde. Für eine korrekte und ästhetische Wiederherstellung der Ohrmuschel müssen je nach Ausmaß des entfernten Bereichs plastisch-chirurgische Verfahren angewendet werden, die wir routinemäßig durchführen.