Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Sozialmedizinische Nachsorge

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenausbehandlung oder stationäre Rehabiliation erforderliche sozial-medizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erbringen oder fördern, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern. Die Nachsorgemaßnahmen umfassen die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

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