Kinderurologische Jahrestagung (JAKU) in Dortmund

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Das Klinikum Dortmund wurde in erneut 30 Mal in die diesjährigen Ärzteliste 2024 des Magazins Focus Gesundheit aufgenommen. Einige Mediziner wurden…

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Stern-Sonderheft Gute Ärzte 2024

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Mittlerweile kann Ramazan wieder unbeschwert lachen, noch vor einem halben Jahr hatte er regelmäßig starke Schmerzen. Der Grund: Der Achtjährige wurde…

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Ihre Rechte und Pflichten als Eltern bzw. Sorgeberechtigte

Im Westfälischen Kinderzentrum ist es für uns wichtig, in besonderem Maße die Rechte und Bedürfnisse Ihres Kindes wahrzunehmen aber auch Ihre Rechte als Eltern oder Sorgeberechtigte zu achten.

Deshalb erhalten Sie in allen Phasen der Untersuchungen und Behandlungen Auskunft von den Schwestern und Ärzten Ihrer Station. Auskunft können auch von Ihnen benannte Personen (z. B. Großeltern) erhalten. Telefonische Anfragen unbekannter Personen werden in Wahrung der Persönlichkeitsrechte unsrer Patientenprinzipiell nicht beantwortet. Zögern Sie deshalb nicht, bei besonderen familiären oder persönlichen Situationen mit den verantwortlichen Ärzten und Schwestern zu sprechen.

Mit der Aufnahme ins Kinderkrankenhaus und der Absprache von Untersuchungen und Behandlungen übernehmen Sie aber auch Pflichten und die Verantwortung für die Tätigkeiten, die Sie nach Absprache selbst übernehmen wollen, z.B. hinsichtlich der Einnahme von Medikamenten, der Beobachtung Ihres Kindes oder auch bei der Pflege in einer Eltern-Kind-Einheit. Bei vielen Erkrankungen können Sie aktiv in die Therapie einbezogen werden (z.B. beim Inhalieren, bei Abführmaßnahmen oder beim Umgang mit Ernährungssonden und Überwachungsgeräten). Je älter Ihr Kind ist, umso eher sollte es in die notwendigen Beratungen einbezogen werden und mitentscheiden.

Wie für die erwachsenen Patienten so stehen auch für die Kinder und Eltern eine Patientenfürsprecherin für Beschwerden aktueller oder grundsätzlicher Art zur Verfügung. Sie ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen und Ursachen im Gespräch mit der Klinikleitung, der Station oder sonstigen Beteiligten (Verwaltung, Krankenkasse) nach Möglichkeit zu beseitigen.

Beschwerden können in mündlicher Form stets direkt bei den beteiligten Kinderkrankenschwestern und Ärzten auf der Station geäußert werden. Eher förmliche Beschwerden können gegenüber der Stationsleitung und dem zuständigen Oberarzt oder Klinikdirektor vorgebracht werden. Das Ernstnehmen von Beschwerden oder Anregungen ist für uns selbstverständlich. Schriftliche Beschwerden können in die dafür auf den Stationen eigens angebrachten Kästen geworfen oder im Sekretariat der Klinik abgegeben werden.

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