Kinderurologische Jahrestagung (JAKU) in Dortmund

Die Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie des Klinikums Dortmund unter Leitung von Dr. Andreas Leutner organisierte in diesem Jahr die…

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Das Klinikum Dortmund wurde in erneut 30 Mal in die diesjährigen Ärzteliste 2024 des Magazins Focus Gesundheit aufgenommen. Einige Mediziner wurden…

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Stern-Sonderheft Gute Ärzte 2024

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Mittlerweile kann Ramazan wieder unbeschwert lachen, noch vor einem halben Jahr hatte er regelmäßig starke Schmerzen. Der Grund: Der Achtjährige wurde…

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Die Klinik für Kinderchirurgie und -urologie des Klinikums Dortmund wurde mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder… zum Artikel

Stationäre Behandlung - Patientenaufnahme

Besteht bei Ihrem Kind eine während der ambulanten Diagnostik erkannte Erkrankung oder angeborene Fehlbildung, wird die evtl. notwendige stationäre Aufnahme in Absprache zwischen Ihnen, Ihrem Kinderarzt und der Klinik geplant werden. Zeitpunkt und Dauer des Aufenthaltes, Art der Behandlung und Ihre evtl. mögliche Mitunterbringung können besprochen werden.

Handelt es sich jedoch um eine notfallmäßige Aufnahme wie nach einem Verkehrsunfall oder aus anderem Anlass (Blinddarm-Entzündung), wird die Aufnahme in der Regel rasch und ohne ausführliche vorherige Besprechung durchgeführt werden müssen. In diesem Fall müssen der Situation entsprechend weitere kurzfristige Gespräche geführt werden, um für Sie Abläufe durchschaubar und die Art der Behandlung nachvollziehbar zu machen.

Grundsätzlich versuchen wir die Mitaufnahme eines Elternteils immer zu ermöglichen. Ist die Mitunterbringung eines Elternteils aus medizinischen Gründen sinnvoll und notwendig, werden die Kosten dafür von der Krankenkasse getragen. Daraus resultiert kein Rechtsanspruch auf Mitaufnahme. Selten und vor allem bei Notfällen kann die Mitunterbringung schwierig oder unmöglich sein.

Patientenaufklärung und Einverständnis

Während eines stationären Aufenthaltes können aus diagnostischen oder therapeutischen Gründen eingreifende unangenehme oder sogar schmerzhafte Maßnahmen wie z. B. Blutentnahmen, Anlegen von Venenzugängen, Blasenkatheter o.ä. erforderlich werden. Für Behandlungen mit eingreifenden Nebenwirkungen und für Operationen jeder Art in Narkose ist jedoch stets eine ausführliche Aufklärung über die Gründe für die Notwendigkeit, das geplante Verfahren sowie über mögliche Risiken und Komplikationsmöglichkeiten und die anschließende schriftliche Zustimmung Sorgeberechtigten erforderlich. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine schwerwiegende akute Gefahr für das Kind besteht, die ein weiteres Abwarten, bis das Gespräch mit den Sorgeberechtigten möglich ist, nicht zulassen.

Das Aufklärungsgespräch über die erforderlichen Therapien und Operationen dient nicht nur der notwendigen juristischen Absicherung, sondern auch dazu, eine gemeinsame Basis für die Behandlung zu schaffen. Die Behandlung ist ja in den meisten Fällen nicht mit der eigentlichen Operation allein abgetan. Das Aufklärungsgespräch soll es allen Beteiligten ermöglichen, der gemeinsamen Verantwortung für das Kind gerecht zu werden, aus der auch die Sorgeberechtigten niemand - selbst bei problematischen Entscheidungen - entlassen kann. In diese Gesprächsführung wird Ihr Kind, je nach Alter und Einsicht mit einbezogen.

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