Kriterien zur Aufnahme einer stationären Schmerztherapie
Um Patienten stationär behandeln zu dürfen, müssen einige Kriterien erfüllen sein. Dafür vereinbaren wir vorweg immer einen ambulanten Termin mit Ihnen, bei dem wir Ihre Beschwerden und die bisherige Behandlung dokumentieren und gemeinsam festlegen, ob eine ambulante oder stationäre Therapie notwendig bzw. sinnvoll ist.
Stationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie kann durchgeführt werden, wenn mehrere der folgenden Aspekte vorliegen
- Ambulante Vorbehandlungen sind in ausreichendem Maß erfolgt und nicht genügend hilfreich.
- Es liegt eine nachvollziehbare akute Schmerzverschlimmerung vor, die ambulant nicht zu beherrschen ist.
- Die Arbeits- und Alltagsfähigkeit ist bedroht oder bereits deutlich beeinträchtigt.
- Es bestehen Begleiterkrankungen, die die Überwachung und/oder Mitbehandlung unter den besonderen Mitteln des Krankenhauses erforderlich machen.
- Es gibt eine Medikamentenproblematik, z.B. muss ein Opioidentzug gemacht werden, eine Schmerzmittelumstellung erfolgen oder es liegt ein Schmerzmittelübergebrauch vor.
- Eine anhaltende Schmerzchronifizierung bei Erkrankungen wie CRPS oder Postzosterneuralgie droht.
- Es bestehen schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankungen, die es schwierig machen allein den Weg aus dem chronischen Schmerz zu finden (z.B. Depressionen, Angststörungen, PTBS etc.).
Um diese Kriterien belegen zu können, brauchen wir Ihre Angaben und ggf. Vorbehandlungsunterlagen wie Briefe oder einen Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse, den Sie selber bei Ihrer Krankenkasse anfordern können.