Sozialarbeit
Für Familien mit Kindern im Alter von 0 – 18 Jahren, die im SPZ betreut werden, besteht das Angebot einer Sozialberatung.
In dieser Sozialberatung werden gemeinsam in der jeweiligen Familie bestehenden Bedarfe geklärt, die Eltern über Inhalte und Voraussetzungen der in ihrer Situation zur Verfügung stehenden pädagogischen, therapeutischen, medizinischen und wirtschaftlichen Hilfen informiert, bei deren Erlangung unterstützt und die Hilfen in enger Zusammenarbeit mit allen im SPZ tätigen Berufsgruppen und anderen beteiligten Stellen (Netzwerkarbeit) koordiniert.
Neben einer psychosozialen Beratung (z.B. hinsichtlich Erziehungsfragen, familiären Problemen, Umgang mit Behinderung, Bewältigung von Krisensituationen) in Einzelgesprächen, die parallel zur Förderung der Kinder im SPZ stattfindet, kann eine sozialrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Mögliche Themen sind hierbei:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistungen der Jugendhilfe
- Leistungen der Eingliederungshilfe
- Fragen hinsichtlich Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Beratungs-, Therapie- und Förderangebote und Selbsthilfegruppen
- Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche i. R. des Schwerbehindertenrechts
- betreuungsrechtliche Fragestellungen
- Wohnformen und berufliche Eingliederungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche
- Leistungsansprüche auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen