Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Betreuung bei künstlichem Koma

Falls Ihr Angehöriger solch schwere Verletzungen aufweist, dass wir ihn in einem künstlichen Koma halten müssen, so sind wir gesetzlich verpflichtet eine vorübergehende Betreuung beim Amtsgericht Dortmund einzurichten. Hier wird für die Zeit, in der der Patient nicht in der Lage ist selbst zu entscheiden, eine Person bestimmt, die im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für den Patienten Entscheidungen, wie z.B. Unterschrift bei OP-Aufklärungen etc., übernehmen muss. Sollte aus der Familie (Ehepartner, volljährige Kinder, etc.) keine Person hierfür zur Verfügung stehen, so wird vom Gericht eine neutrale Person hierzu bestimmt.

Sollte eine Vorsorgevollmacht bestehen und / oder ein Patiententestament, bitten wir Sie uns dieses vorzulegen, bzw. den Auszug aus dem Vorsorgeregister.

Unabhängig vom Vorhandensein eines Patiententestamentes richten wir unser Handeln nach ethischen und medizinischen Gesichtspunkten sowie dem (mutmaßlichen) Wunsch des Patienten aus. Hierzu suchen wir den offenen Dialog mit dem Patienten, den Angehörigen und wenn erwünscht auch mit vorbehandelnden Ärzten, z.B. der Hausärztin/dem Hausarzt.

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