Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

Erste Hilfe bei Verbrennungen

Erste Hilfe durch den medizinischen Laien:

Die brennende Kleidung muss sofort gelöscht werden mit Decken oder durch Wälzen des Verletzten am Boden. Anschließend wird der Verletzte aus dem Gefahrenbereich entfernt und Feuerwehr und Rettungsdienst (Tel: 112) alarmiert. Schwelende Kleidung muss mit Leitungswasser gelöscht und anschließend entfernt werden. Anklebende Kleidungsstücke sollten belassen werden. Bei wachen, ansprechbaren Patienten darf bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit Leitungswasser (12-18 Grad Celsius) vom Leien zur Schmerztherapie gekühlt werden. Bewusstlose Patienten dürfen nicht gekühlt werden, da diese auszukühlen drohen.

Erstmaßnahmen:

  • Brennende Kleidung mit Decken, Kleidungsstücken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen
  • Verletzten aus dem Gefahrenbereich entfernen
  • Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt alarmieren (Telefon: 112)
  • Schwelende Kleidung mit Wasser löschen
  • Kleidung entfernen
  • Auf der Haut anklebende Kleidungsstücke belassen
  • Für Wärmeerhalt sorgen - Patient darf nicht auskühlen
Datenschutz-Zustimmung