Mit der Akkreditierung, der Beteiligung am SAV, möchte die DGUV eine optimale Behandlungsqualität für Patienten nach Arbeitsunfällen gewährleisten. Aus diesem Grund wurde die Zuweisung von Schwerstverletzten zu einer Klinik 2014 neu geregelt: Hat der Patient schwerste Verletzungen und wird dem SAV-Verfahren zugeordnet, folgt zwingend die Zuweisung an ein dafür qualifiziertes, zugelassenes Zentrum wie z.B. dem Klinikum Dortmund.
Spezielle Anforderungen der DGUV
Um als SAV-Zentrum benannt zu werden, müssen die Kliniken spezielle personelle, technische, räumliche und qualitative Anforderungen erfüllen. „Die Akkreditierung der DGUV ist sehr begehrt“, so Dr. Jens-Peter Stahl, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie im Klinikum Dortmund. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir wiederholt zu den beteiligten Zentren gehören.“
Expertise aus langjährigen Erfahrungen
Von Handverletzungen über Polytraumen bis zu schweren Verbrennungen werden in der Unfallklinik im Klinikum Dortmund Verletzungen sämtlichen Schweregrades und jeden Alters behandelt. So profitieren die zugewiesenen Patienten von der auf langjährigen Erfahrungen basierenden Expertise der Mediziner. „Wir haben seit der Beteiligung im Jahr 2014 einen starken Anstieg an Zuweisungen von Schwerstverletzten zu verzeichnen“, so Dr. Stahl.
Versorgung der "D-Fälle" sicherstellen
Der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen die sogenannten „D-Fälle“. Dazu zählen Unfälle, die am Arbeitsplatz oder in der Schule und Kindergarten sowie auf dem Weg passieren, sowie Unfälle, die im Rahmen der Hilfeleistung geschehen. Genau diese Fälle möchte die DGUV mit der Benennung der Zentren optimal zuweisen und so eine professionelle Versorgung sicherstellen.
(Von Annika Haarhaus, Volontärin der Unternehmenskommunikation)