Natürlich muss niemand zu Silvester gänzlich auf Feuerwerk und Co. verzichten, doch sollten unbedingt einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, damit die Nacht nicht in der Notaufnahme endet. „Böller und Raketen gehören nicht in sorglose Kinderhände, das kann man gar nicht oft genug erwähnen“, sagt Dr. Lemke. „Ganz Kleine brauchen auch nicht zwingend Dinge, die brennen. Elektrische oder Knicklichter reichen vollkommen, um ihnen eine Freude zu machen.“
Verletzungen entstehen nicht nur aus Leichtsinnigkeit
„Blindgänger“ sollte man auf keinen Fall ein zweites Mal entzünden und für mindestens eine Viertelstunde Abstand halten, bevor sie entsorgt werden. „Es gibt auch Verletzungen, die nicht aus Leichtsinnigkeit, sondern aus Unwissen entstehen“, so Dr. Lemke. „Böller sollte man zum Beispiel nicht zur Verwahrung in die Hosentasche stecken. Da Stoff und Körper daran reiben, könnte sich dieser sich tatsächlich entzünden.“
Nur geprüfte, nicht manipulierte Feuerwerkskörper zünden
Zudem sollte ausschließlich geprüftes Feuerwerk gekauft, aber Kinder auch mit diesem niemals alleine gelassen werden. Sichere Feuerwerkskörper erkenne man an dem CE-Zeichen, das bestätigt, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Auch die BAM-Registrierungsnummer (0589) sei ein wichtiges Qualitätsmerkmal, so Dr. Lemke.
(von Lisa Cathrin Müller, stellv. Leitung der Unternehmenskommunikation)