„Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Entschließung der Landesgesundheitskonferenz werden hier im Krankenhausalltag konkret mit Leben erfüllt“, lobte Staatssekretärin Martina Hoffmann-Badache, die von der Initiative des Klinikums sehr angetan war. „Wir erfragen nun bereits vor der Aufnahme auf die Station, welche speziellen Anforderungen ein Patient neben seiner zu behandelnden Erkrankung mit sich bringt“, erklärt Ortwin Schäfer, Arbeitsdirektor im Klinikum Dortmund und federführend bei der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung. „Wenn zum Beispiel ein Gebärdendolmetscher nötig ist, kann dieser rechtzeitig und unbürokratisch durch die jeweilige Station ins Haus geholt werden. Dafür gibt es eine Kontaktliste, die allen Stationen vorliegt.“ Dies sei mitunter z.B. bei OP-Aufklärungsgesprächen oder bei Tipps zur Medikation sehr wichtig und gebe den Patienten große Sicherheit. Auch wenn ein Patient seinen eigenen Rollstuhl mitbringen möchte, sei dies selbstverständlich möglich, in dem im Patientenzimmer entsprechend Platz geschaffen wird.
Im Zuge der neuen Beschilderung im Klinikum, die durch den Neubau der Magistrale und des Zentralen OP- und Funktionstrakts (ZOPF) nötig wurde, hörten die Techniker auch auf die Belange von sehbehinderten Menschen. Zum Teil wurden bereits geplante Schilder durch kontrastreiche Hinweistafeln ausgetauscht. Im Bereich der Zentralen Notaufnahme (ZNA) gibt es zusätzlich eine Vorrichtung im Boden, über die sich Menschen mit einem Blindenstock orientieren können. Außerdem haben wir die ZNA in Blindenschrift auf dem Handlauf angebracht. „Das alles sind aber nur erste Maßnahmen. Uns ist es wichtig, dass wir künftig im ständigen Austausch mit dem BpN alle Maßnahmen und Prozesse im Haus immer auch aus dem Blickwinkel von behinderten Menschen beurteilen, zumal dies zugleich auch älteren Menschen zu Gute kommt. Wir wollen uns optimal auf alle Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen und für sie das Krankenhaus ihrer Wahl sein “, sagt Schäfer.
Die Dortmunder Inklusionsvereinbarung zwischen BpN und Klinikum erfolgte im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention, die es Menschen mit Behinderung erleichtern soll, in allen Lebenslagen gleichberechtigt teilzunehmen.