Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,
in der Gesundheitspolitik gibt es in den letzten Jahren viele gesetzliche Änderungen, die häufig sehr widersprüchlich sind und durch Änderungen in letzter Minute kontraproduktiv verändert werden.
Ein Beispiel hierfür ist das MDK-Reformgesetz, das seit Anfang 2020 gilt. Es sollte eigentlich für eine Befriedung und Begrenzung im Streit um Abrechnungen zwischen Kliniken und Krankenkassen sorgen. Die MDK-Prüfungen waren mit einer Prüfquote von reichlich über 20% zu einem eigenen Geschäftsmodell der Krankenkassen geworden. Bei den streitigen Abrechnungen geht es i.a. nicht um Falschabrechnung, sondern um zwei Fragestellungen: a) Hätte die stationäre Behandlung nicht auch ambulant durchgeführt werden können? Und b) Hätte die Verweildauer der Patienten nicht um x Tage verkürzt werden können? Die Entscheidung der ersten Frage hängt ab von der Einschätzung der Versorgung des Patienten nach einer ambulanten Behandlung. Ausschlaggebend ist hier die Einschätzung des behandelnden Arztes. Die Entscheidung der zweiten Frage betrifft meist die fehlende Leistungsfähigkeit unseres gesamten Versorgungssystems. Wohin kann man einen Patienten entlassen, wenn die häusliche Unterversorgung nicht geklärt ist, kein Reha-Platz, kein Platz in der Kurzzeitpflege oder in einem Heim gefunden wird? Die Klinik kann und wird ihn nicht auf die Straße setzen; die Krankenkasse will die Rechnung nicht bezahlen. Gibt der MDK der Kasse Recht, bleibt das Krankenhaus auf seinen Kosten sitzen UND soll ab 1. Januar 2020 noch zusätzlich 10% des Rechnungsbetrages, mindestens aber 300,- Euro STRAFE zahlen.
Wie Sie sich denken können, sorgt diese Regelung bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur für Kopfschütteln, sondern für regelrechte Empörung. Das bedeutet eine völlige Missachtung ihrer Arbeit und bestraft unverhältnismäßig und ungerecht die Krankenhäuser.
Gleichzeitig droht das System der Krankenversorgung aus dem Gleis zu springen. 50% der Kliniken sind in den roten Zahlen, jedes 6. Haus ist insolvenzgefährdet – so viele wie noch nie. Betroffen sind Kliniken der Maximalversorgung und der Grundversorgung, große und kleine, in Stadt und Land über alle Trägerschaften hinweg.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 über die Parteigrenzen hinweg die Streichung der 300 EUR Strafzahlung gefordert, hat aber kein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Wir bitten Sie daher, unser Anliegen auf Streichung dieser Regelung im Rahmen der Beratung des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz durchzusetzen.
Stellen Sie sich bitte schützend vor die Krankenhäuser und die Mitarbeiter in Ihrem Wahlkreis in Dortmund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dortmunder Krankenhäuser