Ausnahmen von der Besuchsregelung sind die Geburts- und Sterbebegleitung sowie Besuche von Demenzkranken. Besuche sind dann grundsätzlich auch nur noch mit gültigem Testnachweis möglich (Bürgertestung/Schnelltestung gilt für 24 Stunden oder PCR-Test für 48 Stunden). In einigen Klinikbereichen, die von den Krankenhausleitungen selbst definiert werden, ist ein Zutritt nur von Geimpften und Genesenen mit zusätzlichem Testnachweis möglich. Diese zusätzlichen Beschränkungen wurden zum Schutz besonders vulnerabler Patient:innen getroffen.
Dr. Frank Renken: "Wir alle haben uns die Entscheidung zum Besuchsstopp nicht leicht gemacht und möchten bei den Bürger:innen um Verständnis und Unterstützung dafür werben, dass wir die Infrastruktur in den Krankenhäusern aufrecht erhalten können, um dort unsere Liebsten und die Mitarbeitenden vor einem Viruseintrag, insbesondere von Omikron, zu schützen."