Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Ein älterer Herr wird bewusstlos mit einem ausgeprägten Schlaganfall im Klinikum aufgenommen. Eine junge Frau erleidet einen Unfall mit schwersten Hirnschäden. Beide sind nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht haben beide nicht ausgefertigt. Der ältere Herr hat eine Patientenverfügung, deren Inhalt jedoch von Angehörigen und Behandlungsteam unterschiedlich interpretiert wird.

Wie kann in solchen Fällen ein Therapieziel definiert werden, welches dem individuellen mutmaßlichen Patientenwillen entspricht oder möglichst nahekommt?  Bei derartigen Entscheidungskonflikten kann das Klinische Ethikkomitee (KEK) moderierend tätig werden. In einer Ethischen Einzelfallberatung erfragen und analysieren die KEK-Mitglieder die unterschiedlichen Sichtweisen, Ziele und Vorstellungen aller Beteiligten. Es steht nicht die Entscheidung über Leben oder Sterben / Tod im Vordergrund, sondern die Lebensqualität im individuellen Lebensentwurf des Betroffenen. Ziel ist nicht das Erreichen einer „richtigen“ oder Vermeiden einer „falschen“ Entscheidung, sondern eine an medizinischen Standards orientierte, für alle Beteiligten tragbare, verantwortliche Lösung im bestmöglichen Interesse des Patienten. Angehörige können Auskunft zu Wünschen und Vorstellungen des Patienten geben, Verantwortung für medizinische Entscheidungsprozesse tragen sie jedoch nicht.

Die überwiegende Zahl der Mitglieder des interprofessionell zusammengesetzten KEK am Klinikum Dortmund hat eine abgeschlossene Zusatzausbildung als Ethikberater*in im Gesundheitswesen / Master in Medizinethik. Gewählte Vorsitzende des KEK ist Dr. Annette Schmitz-Stolbrink, Vertreter sind Andrea Besendorfer und Dr. Josef Obermeier.

Das sind die Aufgaben

  • Ethische Einzelfallberatung auf Anfrage von Mitarbeitenden oder Patient*innen und deren Angehörigen/Bevollmächtigten
  • Regelmäßige Teilnahme einzelner Mitglieder an klinischen Visiten auf Intensivstationen, um präventiv die Entwicklung ethischer Problemlagen zu vermeiden
  • Stärkung der medizinethischen Kompetenz der Mitarbeitenden

Wie kann ich eine Ethische Fallberatung anfordern?

Patient*innen und Angehörige

Die Patientenfürsprecher*innen oder ein Mitglied des Behandlungsteams können in Ihrem Namen eine Fallberatung anfordern.

Mitarbeitende des Klinikums Dortmund

Sie können in iMedOne eine Fallberatung als Konsil in der jeweiligen Patientenakte anlegen, im Intranet das Formular unter "Meldung machen" und "Klinisches Ethikkomitee" nutzen oder per Outlook eine E-Mail an den "Verteiler_Ethikberatung" senden. Werktags erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Alle Mitarbeitenden des Klinikums können ohne Rücksprache mit Vorgesetzten eine Fallberatung anfordern. Der Name des Anfordernden bleibt anonym.

Vordrucke und Formulare für Patient*innen

Vorsorgevollmacht

Haben Sie schon eine Vorsorgevollmacht? Darin können Sie festlegen, wer für Sie alle wichtigen Entscheidungen trifft, wenn Sie aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden. U.a. werden folgende Fragen geklärt:

Wem dürfen Ärzt*innen etwas über meinen Zustand erzählen? Gegenüber der in der Vollmacht genannten Person werden Mediziner*innen von der Schweigepflicht entbunden

Wer darf über mich entscheiden? Tatsächlich dürfen nicht automatisch (Ehe-)Partner*innen, Kinder oder andere nahe Verwandte Entscheidungen treffen. Es kann außerdem sogar sein, dass fremde Betreuer*innen gerichtlich beauftragt werden, diese Funktion auszufüllen - ohne, dass die Betreuer*innen die Patient*innen überhaupt kennen.

Was darf entschieden werden? Bevollmächtige sorgen dafür, dass etwa Behördengänge und Bankgeschäfte nicht unerledigt bleiben. In Notfallsituationen werden die medizinischen Optionen (etwa zur Lebenserhaltung) mit den Bevollmächtigten besprochen. Auf welche Bereiche die im Formular genannten Personen tatsächlich Einfluss haben, kann aber individuell festgelegt werden.

Laden Sie hier einen Vordruck herunter: 

Organspendeausweis 

Zudem können Sie sich hier einen Organspendeausweis herunterladen und Ihren Wunsch festlegen, ob Sie Ihre Organe nach dem Ableben spenden wollen oder dem widersprechen. 

Organspendeausweis (zum Ausfüllen)

Patientenverfügung

Ebenfalls wichtig ist die Patientenverfügung - was genau das ist, was Sie bereits jetzt festlegen können und wie eine solche Verfügung aufgebaut werden muss, damit sie gültig ist, finden Sie hier:

Patientenverfügung (Erklärung und Vordruck)

Datenschutz-Zustimmung